Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG

§ 124 Mitteilung an Staatsanwaltschaft oder Verwaltungsbehörde

Stand: 01.12.2021

Bund2 Entscheidungen

Die Bundesnetzagentur teilt Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde mit.

§ 123 § 125